Es hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus in der Ukraine vor dem 24. Februar 2022 ab:
✅ BERECHTIGT FÜR EU-VORÜBERGEHENDEN SCHUTZ:
• Drittstaatsangehörige mit dauerhafter Aufenthaltserlaubnis aus der Ukraine, die nicht sicher in ihr Land zurückkehren können
• Personen mit internationalem Schutz (Flüchtlingsstatus) in der Ukraine
• Familienangehörige der oben genannten Personen (Ehepartner, minderjährige Kinder)
❌ MÖGLICHERWEISE VISUM ERFORDERLICH:
• Drittstaatsangehörige mit temporären/kurzfristigen ukrainischen Aufenthaltsgenehmigungen
• Überprüfen Sie, ob Ihr Staatsangehörigkeitsland visumfreien Zugang zur EU hat
• Kontaktieren Sie IOM (Internationale Organisation für Migration) für unterstützte Rückkehroptionen
📋 ERFORDERLICHE DOKUMENTE:
• Gültiger Pass Ihres Landes
• Nachweis des ständigen Wohnsitzes in der Ukraine (Aufenthaltserlaubnis ausgestellt vor 24.02.2022)
• Nachweis, dass Sie nicht sicher zurückkehren können
💡 EMPFEHLUNG:
• Kontaktieren Sie das Konsulat des EU-Landes vor der Reise
• Holen Sie sich Rechtsberatung zu Einwanderungsfragen